Prävention und Hilfe bei Missbrauch
Schutz vor sexualisierter Gewalt in der Kirchengemeinde Freiburg i.Br.
In der Erzdiözese Freiburg ist es ein erklärtes Ziel, dass die Kirchengemeinde mit ihren vielfältigen Gruppierungen und Einrichtungen sichere Orte für die jeweils den verantwortlichen Ehrenamtlichen wie Hauptberuflichen anvertrauten Menschen - jung wie alt - sein sollen. Dadurch wird ein wichtiger und grundlegender Beitrag geleistet, dass Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene im kirchlichen Umfeld ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen, ihre Beziehungsfähigkeit und ihren persönlichen Glauben entfalten können.
Die Präventionsordnung der Erzdiözese Freiburg sieht für alle Kirchengemeinden vor, ein entsprechendes Schutzkonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Für die entsprechenden Dokumente und Ansprechpartner ist die Kirchengemeinde die direkte Anlaufstelle.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, als Opfer oder Zeuge eines Missbrauchs persönlichen Rat, Hilfe und Unterstützung an übergreifender Stelle in Anspruch zu nehmen. In Freiburg stehen dafür folgende Möglichkeiten und Ansprechpartner zur Verfügung:
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, als Opfer oder Zeuge eines Missbrauchs persönlichen Rat, Hilfe und Unterstützung an übergreifender Stelle in Anspruch zu nehmen. In Freiburg stehen dafür folgende Möglichkeiten und Ansprechpartner zur Verfügung:
Andere Fachberatungsstellen in der Nähe:
www.hilfeportal-missbrauch.de
Hilfetelefon Missbrauch
0800 / 22 55 530
Bundesweit
web www.dgfpi.de
0211 / 4976800
www.hilfeportal-missbrauch.de
Hilfetelefon Missbrauch
0800 / 22 55 530
Bundesweit
web www.dgfpi.de
0211 / 4976800
Zuständige regionale Präventionsfachkraft:
Verena Scharnberg
verena.scharnberg@ordinariat-freiburg.de
Verena Scharnberg
verena.scharnberg@ordinariat-freiburg.de
Hinweisgebersystem: Rechtsverstöße sicher melden
Offenheit, Transparenz und die Einhaltung von Recht und Gesetzt ist auf allen Ebenen der Erzdiözese Freiburg die Arbeitsgrundlage. Die Erzdiözese Freiburg und ihre Körperschaften ermutigen daher ihre Mitarbeitenden, Ehrenamtlichen und auch Außenstehende, Rechtsverstöße und Fehlverhalten innerhalb der Organisation zu melden und dadurch mitzuhelfen, Schäden zu vermeiden.
Das Hinweisgeberportal ist erreichbar unter www.ebfr.de/hinweisgeber. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ebfr.de/ombudsstelle.
Externe Meldestelle des Bundes
Neben unseren Hinweisgebersystem-Meldekanälen hat auch die Bundesregierung beim Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet.
Das Hinweisgeberportal ist erreichbar unter www.ebfr.de/hinweisgeber. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.ebfr.de/ombudsstelle.
Externe Meldestelle des Bundes
Neben unseren Hinweisgebersystem-Meldekanälen hat auch die Bundesregierung beim Bundesamt für Justiz eine externe Meldestelle eingerichtet.
